Schützen ja.
blockieren, NEIN.

NEIN,

zur Initiative zum Schutz des Greyerzersees und seiner Ufer am 28. September.

Wir lieben diesen See,

erhalten wir ihn lebendig und zugänglich für alle

Wir verfolgen alle das gleiche Ziel: den Greyerzersees zu erhalten. Diese Initiative ist jedoch nicht die richtige Antwort. Die aktuelle Gesetzgebung ermöglicht es bereits jetzt, diesen Naturraum wirksam zu schützen. Dies beweisen mehrere, in den letzten Jahren blockierte Projekte. Starre Verbote in der Verfassung zu verankern schützen den See nicht stärker. Sie bremsen jedoch nützliche Projekte für die bewohnenden und besuchenden Personen der Region

Eine kurze Zusammenfassung

Warum Sie die Initiative zum Schutz des Greyerzersees «Sauvez les Laviaux» ablehnen sollten

Das geltende Recht reicht aus, um den See zu schützen

Der Greyerzersee ist bereits ausreichend durch bestehende Bundes- und Kantonsgesetze sowie regionale Richtpläne wirksam geschützt. Diese soliden rechtlichen Maßnahmen gewährleisten einen konkreten Schutz und haben bereits Projekte verhindert, die als unangemessen angesehen wurden.

Ein starres Verbot würde jedoch auch sinnvolle Entwicklungen verhindern

Ein striktes verfassungsrechtliches Verbot würde selbst kleine, nützliche Einrichtungen wie Fusswege, sichere Seezugänge oder Naturräume für Familien blockieren. Das würde zu Rekursen und unnötiger Lähmung führen.

Ein lokaler Ansatz ist besser als ein totales Verbot

Eine pragmatische, lokale Verwaltung ist wirksamer als ein einheitliches, verfassungsrechtliches Verbot. Die lokalen Akteure kennen die tatsächlichen Bedürfnisse besser und wissen, wie den See zu schützen, ohne vernünftige Projekte unnötig zu blockieren.

Warum sollten Sie die Initiative «Sauvez les Laviaux» ablehnen?

Argumentarium in 5 Punkten

01.

Es gibt bereits einen ausreichenden gesetzlichen Schutz.

Der Greyerzersee geniesst bereits einen umfassenden und wirksamen Schutz durch das Bundesgesetz zur Raumplanung (RPG), die kantonalen und regionalen Richtpläne, die Naturschutzgebiete und das Gewässerschutzgesetz. Diese bewährten Grundlagen haben in jüngster Zeit exzessive Projekte wirksam gestoppt.

02.

Ein starrer und ungenauer Verfassungstext

Die Kantonsverfassung muss allgemein gehalten sein und darf nicht spezifisch auf einen bestimmten Ort abzielen. Den Schutz des Greyerzersees darin zu verankern, würde einen heiklen Präzedenzfall schaffen. Es könnte weitere, ähnliche Forderungen hervorrufen und einen bereits dichten, effizienten Rechtsrahmen unnötig komplexer machen.

03.

Konkrete Risiken einer Blockade nützlicher Projekte

Der vorgeschlagene Verfassungstext ist restriktiver als es auf den ersten Blick scheint. In der Praxis birgt er das Risiko, dass selbst bescheidene Projekte wie Wanderwege, vereinfachte Seezugänge, Plätze für Familien oder kleine Infrastrukturen für die sanfte Mobilität blockiert werden. Dies zum Schaden von Anwohner*innen und Besucher*innen.

04.

Beeinträchtigung der lokalen Autonomie

Die Initiative nimmt den Anrainergemeinden ihre Handlungsfreiheit. Durch die in der Kantonsverfassung vorgeschriebene zentralisierte und einheitliche Bewirtschaftung der Gebiete rund um den See, würden die lokalen Gegebenheiten ignoriert. Dies ist für eine effiziente und angemessene Raumplanung jedoch unerlässlich.

05.

Die Lösung existiert bereits im gegenseitigen Dialog und Absprachen

Der beste Weg, den See zu schützen, ist die bereits vor Ort praktizierte abgestimmte Bewirtschaftung. Der regionale Richtplan gewährleistet die notwendige Koordination zwischen lokalen und regionalen Akteuren und sorgt für einen wirksamen Schutz ohne drastische, verfassungsrechtliche Eingriffe.

Lac de la Gruyère

Ein See für alle

Der Kanton ist stolz auf seinen Greyerzersee. Er ist ein ökologischer Schatz, den es selbstverständlich zu bewahren gilt. Die Volksinitiative „Sauvez les Laviaux” ist jedoch eine unverhältnismäßige, unangemessene und unnötig strenge Reaktion auf ein Problem, das bereits durch zahlreiche bestehende Rechtsinstrumente gelöst wurde.

Häufig gestellte Fragen

Verstärkt die Initiative wirklich den Schutz des Sees?

Nein, der Greyerzersee profitiert bereits von einem sehr soliden rechtlichen Rahmen (eidgenössisches RPG, regionale Richtpläne, Naturschutzgebiete usw.). Die Initiative würde diesen Rahmen nur unnötig verkomplizieren, ohne einen wirklichen zusätzlichen Schutz zu bieten.

Warum ist es problematisch, diesen Schutz in der Verfassung zu verankern?

Die Kantonsverfassung muss allgemein gehalten bleiben und die wichtigsten Grundsätze festlegen.
Die Verankerung eines sehr spezifischen Schutzes schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, der zu einer Vielzahl lokaler Verfassungstexte führen könnte. Dies erschwert die territoriale Verwaltung, macht sie komplex, schwerfällig und ineffizient.

Stimmt es, dass diese Initiative nützliche Projekte verhindern könnte?

Ja, der Text ist starr und unpräzise formuliert. Dies bedeutet, dass jedes noch so kleine Projekt (z. B. ein Wanderweg oder eine Infrastruktur für sanfte Freizeitaktivitäten) durch eine restriktive Auslegung des Verfassungstextes blockiert werden könnte.

Warum sollte man eine Initiative ablehnen, wenn sie die Natur schützt?

Naturschutz bedeutet nicht, alles blindlings zu blockieren. Echter Schutz entsteht durch Pragmatismus und lokale Abstimmung, nicht durch die Verankerung allgemeiner und übermäßig restriktiver Verbote in der Verfassung.

Was sagen Sie denjenigen, die eine „Disneylandisierung” des Sees befürchten?

Diese legitime Befürchtung wird durch die aktuellen Gesetze bereits vollständig berücksichtigt. Das Projekt «Goya Onda» wurde dank der geltenden Vorschriften gestoppt. Ohne eine breite demokratische Zustimmung ist heute kein Großprojekt mehr realisierbar.

Beeinträchtigt diese Initiative die Autonomie der Gemeinden?

Ja, der Text würde einen zentralisierten und einheitlichen Ansatz vorschreiben und den Anrainergemeinden damit die Möglichkeit nehmen, ihre Gemeindegebiete entsprechend ihren eigenen Bedürfnissen, Gegebenheiten und lokalen Bestrebungen zu verwalten.